(JHV 2008)

Mitgliedschaft und Pflichten

Laut Satzung der Elterninitiative muss ein Erziehungsberechtigter jedes zur KiTa gehenden Kindes Mitglied des Vereins werden. Die Aufnahme anderer Personen ist soweit zulässig, solange ihre Anzahl 10% der Gesamtmitgliederzahl nicht überschreitet.
Die Aufnahme in den Verein muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsvorstand.

Die Arbeit der Elterninitiative lebt vom gemeinschaftlichen Gedanken und dem Engagement der Eltern, die ihre Kinder in der KiTa betreuen lassen. Jedes Vereinsmitglied oder dessen (Ehe-)Partner ist daher verpflichtet jährlich 12 Stunden handwerklicher Arbeiten oder Tätigkeiten zur Erhaltung der Bausubstanz bzw. der Außenanlagen zu leisten (Fenster putzen, streichen, leichtere Reparatur- und Renovierungsarbeiten, Gartenarbeiten u.ä.) Bei Nichterfüllung wird eine Fehlstundenabgabe von 8,– € pro Stunde erhoben. Die Einnahmen aus dieser Fehlstundenabgabe werden zweckgebunden für die Vergabe von Fremdarbeiten eingesetzt.
Für Mitglieder des Vorstandes entfällt für die Dauer ihrer Amtszeit die Pflicht Arbeitsstunden zu leisten.